Schulordnung

1. Die Lektionen sind in zwei Semester (Frühling / Herbst) eingeteilt.

2. Das Kursgeld ist für jedes Semester im Voraus zu bezahlen. Nicht besuchte Stunden können vor- oder nachgeholt werden.

3. Die Probezeit dauert 1 Monat. Nach dieser Zeit ist eine schriftliche Abmeldung per Ende des laufenden Semesters notwendig.

4. Die Ferien richten sich nach den Schulen in Lenzburg, welche jeweils auf der Webseite www.tanzimglueck.ch einzusehen sind.

5. Die Bekleidung setzt sich aus einem schlichten Ballett-Trikot und Strümpfen (im Winter) und weissen Ballettschläppchen zusammen. Ein schlichtes Trainings-Röckchen darf nach Wunsch dazu getragen werden - aber bitte keine Tutus. Trikots in verschiedenen Farben und Schläppchen können im Tanzstudio gekauft werden.

6. Im Jazztanz trägt man Jazzschuhe oder Socken, ein bequemes Shirt und Leggins oder Trainerhosen.

7. Die Haare sollen zusammengebunden sein.

8. Der Tanzschule steht eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Autos dürfen nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Die Kinder ein- und aussteigen zu lassen ist auf dem gesamten Areal gestattet.

9. Für Unfälle, Sachbeschädigungen und Sachverluste kann keine Haftung übernommen werden. Versicherungen sind Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.